Lärmemissionen durch städtische Sportanlagen_ERG

 

Die FDP-Fraktion hat um schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

 

 

 

1. Welche weiteren Maßnahmen wird die Stadt unternehmen, um in Zukunft die Einhaltung der erlaubten Benutzungszeichen von öffentlich zugänglichen Sportanlagen zu gewährleisten und somit die Belästigungen von Anwohnern zu reduzieren?

 

 

 2. Welche städtischen öffentlich zugänglichen Sportanlagen gibt es in Norderstedt, auf denen eine Benutzung bis 20:00 Uhr gestattet ist?

 

 

 

Beantwortung:

 

 Antwort zu Frage 1.)

 

 Das Amt für Gebäudewirtschaft betreut die Sportplätze an den Norderstedter Schulen baulich, pflegt und reinigt diese durch Hausmeister und Sportplatzwarte. In der Vergangenheit ist es vereinzelt zu Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohner der öffentlich zugänglichen Sportstätten gekommen, da diese sich von Sport treibenden Kindern und Jugendlichen in den Abendstunden gestört fühlen.

 

 

 Um transparent und nachvollziehbar auf die Einschränkungen der Benutzungszeiten hinzuweisen, werden die Nutzer mit Hinweisschildern (in mehreren Sprachen) auf die zulässigen Nutzungszeiten der Anlagen hingewiesen. Im Rahmen ihrer Arbeitszeiten werden die Beschränkungen durch die Schulhausmeister der jeweiligen Schule kontrolliert. Das Ordnungsamt überwacht im Rahmen von unregelmäßigen Kontrollen die ordnungsrechtlichen Belange. Bei Sportstätten mit vermehrten Beschwerden werden im Rahmen der personellen Ressourcen die Kontrollen auch zeitweise intensiviert. Der Fokus der Kontrollen des kommunalen Ordnungsdienstes liegt jedoch primär auf der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit (z.B. Vermeidung von Vermüllung oder strafbaren Handlungen), jedoch nicht auf der Durchsetzung der Nutzungseinschränkungen, da bei Verstößen hiergegen die öffentliche Sicherheit nicht zwingend gefährdet ist.

 

 

 Als weitere Maßnahme zur Minderung der entstehenden Emissionen wurden lärmmindernde Einrichtungsgegenstände verbaut. So wurden z.B. bei den Ballfangzäunen schallmindernde Zaunelemente verwendet.

 

 

 Vereinzelt gibt es Sportplätze, die bereits mit einem Zaun (Zaunhöhe 1,60 – 2,00 Meter) und einem abschließbaren Tor ausgestattet sind (z.B. an der Grundschule Müllerstraße), jedoch zeigt die Erfahrung in der Praxis, dass auch hierdurch eine Nutzung nicht verhindert werden kann. Die Tore und Zaunanlagen werden durch Kinder und Jugendliche bzw. auch Eltern mit ihren Kindern überklettert, um die Sportstätten nutzen zu können. 

 

 

Bei jeder Neuaufstellung von Bebauungsplänen, die Sportanlagen vorsehen, beauftragt das Amt für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr eine lärmtechnische Untersuchung. In dieser wird die Verträglichkeit dieser Anlagen mit den angrenzenden Nutzungen untersucht und - wenn notwendig- werden Maßnahmen ermittelt, die im Rahmen der Realisierung neuer Anlagen umzusetzen sind (z.B. bauliche Maßnahmen oder Einschränkungen der Nutzungszeiten).

 

 Als bauliche Maßnahme, welche die Einhaltung der Nutzungszeiten sicherstellen könnte, käme zielführend lediglich in Betracht die betroffenen Sportstätten mit speziellen Zäunen (mit Überkletterschutz) sowie abschließbaren Toren auszustatten. Parallel müsste ein externer Schließdienst eingerichtet werden, der die Tore zum Ende der festgelegten Nutzungszeit abschließt. 

 

 

 Diese Maßnahme würde jedoch zum einen dem bestehenden politischen Beschluss, dass diese Sportanlagen öffentlich zugänglich sind, widersprechen. Gemäß dem bisherigen politischen Willen sollen die Schulsportplätze für Kinder und Jugendliche immer zur freien sportlichen Nutzung zur Verfügung stehen, auch um eine sportliche Betätigungen außerhalb von Vereinen zu ermöglichen. 

 

 

 Zum anderen könnte diese Maßnahme zur Folge haben, dass es durch die neu installierten Zäune im Rahmen der erlaubten Nutzungszeit z.B. beim Fußballspiel zu einer höheren Lärmbelastung kommt, wenn der Ball regelmäßig gegen die Zaunanlage geschlossen wird.

 

 

Antwort zu Frage 2.)

 

 Die folgenden Schulsportanlagen unterliegen einer Einschränkung der Nutzungszeiten:

 

  Grundschule Harksheide-Nord  Grundschule Pellwormstraße  Grundschule Friedrichsgabe  Grundschule Harkshörn   Grundschule Heidberg  Grundschule Gottfried-Keller Straße  Grundschule Immenhorst   Gymnasium Harksheide  Schulzentrum Nord  Schulzentrum Süd