Stadt darf sich durch die Grundsteuerreform nicht bereichern

„Bei der Umsetzung der Grundsteuerreform gibt es Riesenprobleme, das sehen und hören wir täg­lich“, stellt der FDP-Fraktionsvorsitzende Tobias Mährlein in einer aktuellen Pressemitteilung fest. „Und hinterher werden einige mehr bezahlen müssen und andere weniger, das ist genauso klar! 

Aber wir wollen verhindern, dass die Stadt Norderstedt in der Summe höhere Einnahmen aus der Grundsteuer generiert“, erklärt der FDP-Fraktionsvorsitzende weiter.

Deshalb hat die FDP-Fraktion für die kommende Sitzung des Hauptausschusses einen Antrag einge­reicht, in dem die Stadt verpflichtet werden soll, die Erlöse aus der Grundsteuer für die Veranlagungszeiträume ab 2025 aufkommensneutral zu gestalten. „Wir möchten den Norderstedter Bür­gern mit diesem Beschluss die Sicherheit gegeben, dass die Stadt Norderstedt nicht durch die Grundsteuerreform noch zusätzliche Einnahmen von den Norderstedter Bürgern erzielt, denn be­kanntlich zahlen sowohl die Eigentümer als auch die Mieter über die Nebenkostenabrechnungen diese Steuer. Und diese Nebenkosten rennen uns doch sowieso jetzt schon davon“, so bekräftigt die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Gabriele Heyer den Grund dieses Antrages.

Der Gesetzgeber im Bund hat die kommunalen Verwaltungen ausdrücklich aufgefordert, die Reform aufkommensneutral umzusetzen. Die Grundsteuerreform räumt daher den Kommunen auch aus­drücklich eine Gestaltungsmöglichkeit durch die Festlegung der Hebesätze ein. Die Kommunen sol­len dafür durch ein sogenanntes Transparenzregister rechtzeitig erkennen können, wie sich die Grundsteuerwerte von alt zu neu entwickelt haben, um den Hebesatz entsprechend anzupassen. „Nach Festlegung der neuen Grundsteuerwerte muss die Verwaltung einen neuen Hebesatz errech­nen und der Stadtvertretung zur Beschlussfassung vorstellen, der diesem Ziel einer Aufkommensneutralität im Verhältnis zu den Erlösen aus den vorangegangenen Jahren Rechnung trägt“, fordert der FDP-Fraktionsvorsitzende Tobias Mährlein weiter.