Der Hauptausschuss hätte nicht über eine neue Satzung zur Erhöhung der Kita-Gebühren beschließen dürfen

Jetzt ist es amtlich, das Innenministerium hat es der Oberbürgermeisterin mit Schreiben

vom 18.März 2026 mitgeteilt: Der Hauptausschuss hätte am 19.01.2026 nicht über die

Erstellung einer neuen Kita-Satzung für die Erhöhung der Kita-Gebühren beschließen

dürfen.

„Wir hatten in der FDP-Fraktion damals schon ein ungutes Gefühl und wollten den Be-

schluss verschieben, aber die Oberbürgermeisterin hatte uns eine Stellungnahme des

Rechtsamtes der Stadt vorgelegt, nach dem dieses Vorgehen so seine Ordnung hätte“, so

kommentiert der FDP-Fraktionsvorsitzende Tobias Mährlein dieses Ergebnis. „Für uns ist

es schon traurig, dass wir uns offensichtlich nicht auf eine Stellungnahme unseres Rechtsamtes in Norderstedt verlassen können“, so Tobias Mährlein weiter.

Die Erhöhung der Kita-Beiträge war zuvor über viele Monate diskutiert worden, im

zuständigen Jugendhilfeausschuss hatte es für keine der verschiedenen vorgeschlagenen

Varianten eine Mehrheit gegeben.

„Ich finde es schon etwas enttäuschend, dass ausgerechnet die Vorsitzende des Jugend-

hilfeausschusses, weil sie für ihre bevorzugte Variante keine Mehrheit findet, daraufhin

selbst einen neuen Antrag im Hauptausschuss einreicht“, kommentiert der FDP-Vertreter

im Jugendhilfeausschuss Stephan Schmidt dieses Vorgehen. „Der Jugendhilfeausschuss ist ein Organ der Jugendhilfe und hat eine besondere Zusammensetzung, da hier auch Vertreter der Träger der freien Jugendhilfe stimmberechtigt sind. Da sollte doch die Vorsitzende nicht ihrem eigenen Ausschuss in den Rücken fallen“, so der FDP-Vertreter.

Rechtliche Folgen wird die Entscheidung des Innenministeriums in diesem Falle nicht haben, da die Stadtvertretung später noch rechtmäßig den notwendigen Beschluss gefasst

hat, aber der FDP-Fraktionsvorsitzende Tobias Mährlein stellt zusammenfassend fest:

„Für die Zukunft können wir vielleicht zwei Dinge daraus lernen: Die Beratungen und Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses sollten schon ernst genommen werden und die Stellungnahmen unseres Rechtsamtes dürfen auch gern einmal hinterfragt werden!“