Anmerkungen der Vorsitzenden des Stadtwerkeausschusses Miriam Raad (FDP) zum Jahresabschluss 2022 der Stadtwerke Norderstedt

Die Stadtwerke haben im Jahr 2022 einen Überschuss nach Steuern von 12.256.544,70€ erwirtschaftet.

Dieser Überschuss resultiert nicht etwa aus den Energiesparten, sondern aus einem hervorragenden Ergebnis des Telekommunikationsunternehmens wilhelm.tel, der dazu führt, dass z.B. die Verluste aus dem Bereich des ARRIBA ausgeglichen werden können.

Ich freue mich, dass meine Kolleginnen und Kolleginnen im Stadtwerkeausschuss der neuen Wahlperiode mit mir einig sind, dass gerade in der jetzigen Zeit ausreichende Mittel für In-vestitionen in zukunftsfähige Projekte bei dem Unternehmen verbleiben.

Nur durch diese Investitionen erreichen wir die notwendigen Veränderungen im Energiemarkt.

Folgerichtig haben wir in unserer Sitzung am 08. November den Gewinnverwendungsbeschluss, den die Stadtverwaltung erst am Abend der Sitzung vorgelegt hat, lediglich als Mitteilung zur Kenntnis genommen.

Der Ausschuss wird in Zukunft seine Aufgabe, sowohl für eine vernünftige Energiepolitik als auch für die Zukunftsfähigkeit der Stadtwerke zu sorgen, stärker wahrnehmen.

Gleichzeitig haben wir die finanzielle Situation der Stadt im Auge zu behalten.

In meiner eigenen Fraktion führte die Vorlage der Stadtverwaltung unter anderem zu folgenden Fragen: Warum werden 10 Mio € aus dem Jahresüberschuss ausgeschüttet und mit Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von über einen Million € belastet, wenn gleichzeitig aus diesem versteuerten Ertrag 3,1 Mio € wieder als Kapitalzuführung in die Stadtwerke eingelegt werden?

Diese Hinweise der FDP an die Verwaltung führten letztlich zur heutigen Vorlage, die der Stadt immerhin knapp 600T€ erspart.

Fazit: Die Stadtverwaltung sollte sich in Zukunft mehr der in den Selbstverwaltungsgremien vorhandenen Sach- und Fachkompetenz bedienen, sie ist nämlich der Grund für kommunale Selbstverwaltung.

Das bedeutet aber auch, dass wir im Fachausschuss erwarten, dass Vorlagen der Stadtverwaltung in Zukunft rechtzeitig mit den Einladungen zur Sitzung vorgelegt werden, um eine sachgerechte Beratung zu ermöglichen.